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Jugendhäuser Alb Donau e.V.

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Wer ist und was macht der JAD?

Die Jugendhäuser AlbDonau (JAD) sind ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Er wurde in den frühen siebziger Jahren gegründet. Der JAD versteht sich als Dachorganisation der Jugendhäuser im Alb-Donau-Kreis und als deren Interessenvertretung in diversen Gremien.

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GEMA

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitz Berlin) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind.

Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem so genannten „Weltrepertoire“ der GEMA müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einem komplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet. (aus Wikipedia)

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Zuschuss für Jugendhäuser

Die Jugendhäuser im Alb-Donau Kreis können beim JAD einen Antrag auf einen zweckgebundenen Zuschuss stellen.
Bis maximal 300 € können pro Jugendhaus beantragt werden.

Der Zuschuss kann jederzeit beim JAD beantragt werden!

Mit dem Vordruck, der vom jeweiligen Jugendhaus ausgefüllt und an den JAD gesendet wird, kann die Bezuschussung schnell und unbürokratisch geprüft und in die Wege geleitet werden.
Fragen dazu bitte per e-mail an Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können senden.

 
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