Zuschuss für Jugendhäuser |
Die Jugendhäuser im Alb-Donau Kreis können beim JAD einen Antrag auf einen zweckgebundenen Zuschuss stellen. Bis maximal 300 € können pro Jugendhaus beantragt werden. Der Zuschuss kann jederzeit beim JAD beantragt werden!
Mit dem Vordruck, der vom jeweiligen Jugendhaus ausgefüllt und an den JAD gesendet wird, kann die Bezuschussung schnell und unbürokratisch geprüft und in die Wege geleitet werden. Fragen dazu bitte per e-mail an
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