Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitz Berlin) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind. Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem so genannten „Weltrepertoire“ der GEMA müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einem komplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet. (aus Wikipedia)
Dies gilt auch für die offene Jugendarbeit in den Jugendhäusern. Der Verband „Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden Württemberg e.V. (AGJF)“, in dem der Dachverband für offene Jugendarbeit im Alb-Donau-Kreis (JAD) Mitglied ist und somit die einzelnen Jugendhäuser dort vertreten sind, hat über die Bundesarbeitsgemeinschaft offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V. (BAG OKJE e.V.) einen Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen. Alle angeschlossenen Einrichtungen können diesen nutzen. Wichtig ist es deshalb, daß jedes Jugendhaus sich bei der AGJF als Einrichtung meldet. Alle weiteren Informationen findet ihr unter www.agjf.de. Wenn ihr auf den Button Service geht findet ihr eine Rubrik GEMA. Dort steht alles was ihr zu diesem Thema wissen müßt. Bei Fragen helfen wir gerne. Fragen bitte an
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